AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir verkaufen ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Diese AGB ersetzt alle früheren Versionen.

Vertragsbasis

Nur gesetzliche Vorschriften, die durch Parteivereinbarung nicht ausgeschlossen werden können, gehen unseren Bedingungen vor. Die eventuelle Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen nicht. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, unverbindlich. Neben- und Zusatzabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Käufer anerkennt das Recht der KRAUSE AG, Geschäftsbeziehungen von einem in beidseitigem Einvernehmen festgesetzten Mindestumsatz abhängig zu machen. Soweit wir dem Besteller Ergänzungen/Änderungen schriftlich bestätigen, gelten diese für den konkreten Geschäftsabschluss, jedoch ohne jede Wirkung für künftige Geschäftsabschlüsse.

Offerten

Alle Angebote sind freibleibend. Die Preiskalkulation erfolgt zu dem am Tage der Offerten Erstellung gültigen EURO – Umrechnungskurs, die Preise sind in CHF. Andere Währungseinheiten werden speziell vermerkt. Die Angebotsgültigkeit beträgt 15 Arbeitstage, wenn keine anderen Abmachungen schriftlich angegeben sind.

Lieferung

Wir liefern, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ab Wila. Der bestätigte Liefertermin sagt immer aus wann die Ware bei uns zum Versand kommt (abgehend). Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Wir behalten uns Sortimentswechsel, gegenüber dem jeweils gültigen Katalog, geringfügig modifizierten Waren ohne Verständigung des Bestellers vor. Einzelmuster von Waren aus unserem Standardprogramm stellen wir kostenlos zur Verfügung. Muster, welche wir in Einzelanfertigung herstellen, liefern wir gegen Berechnung. Die in Rechnung gestellten Beträge für Werkzeuge, Formen, Modelle und Zeichnungen verstehen sich als Anteilskosten, und verbleiben in unserem Eigentum. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Ersatzansprüche gehen für den Käufer verloren, wenn Vorgenanntes nicht beachtet wird und die Fristen nicht eingehalten werden. Auch FOB und CIF-Geschäfte sind hier ausdrücklich eingeschlossen. Wir wählen Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.

Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend und Verträge sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage der Bestellung gültigen Preise in CHF auf der Basis des EURO-Vortages-Umrechnungskurs der Zürcher Devisen Kursangabe. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die KRAUSE AG behält sich vor, Kunden ohne gültigen Handelsregisterauszug, Neukunden und Eigenverbraucher auch nach Abgabe eines Angebotes oder Annahme eines Auftrages, nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu beliefern. Im speziellen beim bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers nach unserem Ermessen als zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Abnehmer irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschliesslich gegen Vorauskassa. Der fakturierte Totalbetrag enthält keine Mehrwertsteuer. Sie müssen beim Empfang der Waren, Steuern sowie Zoll Ihres Landes bezahlen. Dies gilt als bindender Bestandteil des Vertragsabschlusses. Zur Rechnungsstellung benötigen wir Ihre UST.-IdNr.

Beanstandung / Mängel

Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen im Werkstoff, Gewicht und Färbung gegenüber früheren Lieferungen oder neu eingesandten Mustern, sowie Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang bis zu 10% können nicht beanstandet werden. Branchenübliche Toleranzen behalten wir uns vor. Beanstandungen jeglicher Art müssen spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich erfolgen. Im Falle begründeter fristgerechter Beanstandung/Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Umtausch, Nachbesserung oder eine Gutschrift, deren Höhe jedenfalls mit dem Warenwert der beanstandeten Ware beschränkt ist. Wir haften nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden sowie sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung.

Rücknahme Von Falsch Bestellter Ware

Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Waren aus dem Standardprogramm, welche vom Besteller falsch bestellt wurden, nehmen wir nur dann zurück, wenn der Besteller die Kosten für den Transport ans Werk sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Wertes der zurückgenommenen Ware bezahlt.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 20 Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Sämtliche Kosten, wie Bankspesen gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers. Bei Nichtbezahlungen innert 15 Tagen tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist die KRAUSE AG berechtig, Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. sowie Mahngebühren über CHF 15.00 (EURO 15.00) und CHF 25.00 (EURO 25.00) für weitere Mahnungen, geltend zu machen und sämtliche Folgekosten zu berechnen. Der Käufer ist nicht befugt, gegen die von Ihm geschuldeten Beträge mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt auch bei Beanstandungen und Mängelansprüchen. Bei Zahlungsverzug ist die KRAUSE AG berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlungen zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten, sowie ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird sie von unserem Vertragspartner weiterveräussert oder verarbeitet, gelten dessen Ansprüche an seinen Abnehmer in Höhe des Wertes unserer Forderung als schon jetzt an uns abgetreten. Die Abtretung wird in gleichem Umfang auch dann wirksam, wenn der Besteller die Ware zusammen mit fremden Lieferungen weiterveräussert oder für mehrere Abnehmer verarbeitet. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Werden unsere Waren oder Forderungen aus dem Weiterverkauf von dritter Seite gepfändet, so hat der Käufer uns hiervon sofort Mitteilung zu machen und alle Unterlagen zu übersenden, die für eine Intervention erforderlich sind. Kosten von Interventionen gehen zu Lasten des Käufers.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Wila. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das Bezirksgericht Pfäffikon. Bei etwaiger Unwirksamkeit irgendeiner der vorstehenden Bestimmungen behalten die übrigen Punkte ihre Gültigkeit.

Katalogangaben

Alle Katalogangaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Ergänzend gelten die abgedruckten Bedingungen in den Katalogunterlagen.

Stand Oktober 2022 / KRAUSE AG, 8492 Wila